Frage von Claudia Z. • 29.02.2024

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 11.03.2024
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Aus dem "Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt" Nr. 61 (78. Jahrgang, vom 10. Juli 2024), können Sie nun alle Einzelheiten entnehmen.
Vor ein paar Jahren habe ich mich schon einmal intensiv mit Filmen von Herrn Farenski auseinandergesetzt, die ich leider für unseriös halte.
Den kurzfristig vorgetragenen Vorschlag, den Ländern zur verwaltungstechnischen Umsetzung mehr Zeit einzuräumen, haben wir in Erwägung gezogen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden.