
Der Verfassungsschutz hat bereits drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft und laut einem Gerichtsurteil darf Herr Höcke Faschist genannt werden.
Der Verfassungsschutz hat bereits drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft und laut einem Gerichtsurteil darf Herr Höcke Faschist genannt werden.
Wir wissen, dass es gar keinen teuflischen Plan gab
Es sind jetzt alle Bürginnen und Bürger aufgerufen, sich für unsere Demokratie einzusetzen und gegen den Rechtsruck in unserem Land laut zu werden. Auch eine Prüfung eines Verbotsverfahrens halte ich für denkbar. Wer zu spät handelt, kann die Folgen in der KZ-Gedenkstätte Dachau sehen.
Ein Verbotsantrag muss gut vorbereitet sein und in der Prognose eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Wenn dies der Fall sein sollte, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Bundestag ein Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht einleitet.
Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot in Deutschland sind allerdings sehr hoch.