Frage von Marco R. • 04.07.2022

Antwort von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 14.07.2022
Die neuen Vergütungsregelungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesetz im Bundesgesetzesblatt verkündet wurde.
Die neuen Vergütungsregelungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesetz im Bundesgesetzesblatt verkündet wurde.
In Form der EEG-Umlage ("EEG" = Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde Ihre Idee bereits über die letzten 20 Jahre in die Tat umgesetzt.
ich wohne in Köln zur Miete und besitze deshalb keine eigene Photovoltaikanlage
s ist zwar nachvollziehbar, dass sich die Inbetriebnahme sowie Genehmigung einer PV-Anlage bürokratisch anfühlen
das sollten wir, wie immer, persönlich besprechen.