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Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich.
Als Ampel-Koalition haben wir umfassende Umwelt- und Energiegesetze beschlossen und eine historische Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien gestartet.
Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war.
Allerdings möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland verbessert haben.
Es stimmt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland für Privatpersonen mit einigen Herausforderungen verbunden ist.