Frage von Heike G. • 08.12.2023

Antwort ausstehend von Kai Wegner CDU
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.
Die aktuelle Regierung bestehend aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat die Einführung einer pauschalen Beihilfe im Koalitionsvertrag vorgesehen. Hierzu liegt aber noch nichts vor.
Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verbürgten besonderen Stellung haben die Beamtinnen und Beamten besondere Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn.