Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Helmut G. • 27.01.2015
Antwort von Olaf Scholz SPD • 02.02.2015 (...) Jahrhundert ist nur von einer gut ausgestatteten und gut ausgebildeten Polizei zu bewältigen. (...) Mit dem genannten Zitat, das im Kontext terroristischer Bedrohungen geäußert wurde, wollte Heiko Maas darauf hinweisen, dass der Terrorismus "niemals dazu führen (dürfe), dass wir unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat nachhaltig beschädigen". (...)
Frage von Helmut G. • 25.01.2015
Antwort von Andreas Dressel SPD • 29.01.2015 (...) Die Fragestellung nach einem Grundrecht auf innere Sicherheit ist seit geraumer Zeit Teil einer Diskussion im Bereich der Innenpolitik. Zunächst ist es ja so, dass das Grundgesetz ein Grundrecht auf innere Sicherheit nicht beinhaltet. (...)
Frage von Helmut G. • 23.01.2015
Antwort von Sören Schumacher SPD • 27.01.2015 (...) Doch sie hat eine der Freiheit dienende Funktion und darf daher niemals oberstes Ziel sein. Deshalb kann es nach meiner Meinung kein Grundrecht auf Innere Sicherheit geben. (...)
Frage von Peter-Alexander v. • 21.01.2015
Antwort von Jens Eckleben AfD • 22.01.2015 (...) Die Freiheit des Glaubens (also zu glauben, was immer man will und sei es an grüne Marsmenschen oder auch nicht zu glauben) und die Ausübungsfreiheit enden da, wo Andere in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Wenn z.B. die Apostasie, also die Abwendung von einem Glauben, unter Strafe (bis zum Tod) gestellt wird, dann verstößt das gegen unser Grundgesetz. (...)
Frage von Felix S. • 20.05.2014
Antwort von Christian Dörfler ÖDP • 22.05.2014 (...) Die Sitzzahl eines Landes im Europaparlament ist an die tatsächliche Bevölkerungsgröße anzupassen. Deutschland wird dann nicht mehr benachteiligt. Zum anderen muß ab einer gewissen Größe des Geldbetrags und bei Entscheidungen wie Eingriffen in das Grundgesetz der Bundestag und Bundesrat zustimmungspflichtig werden- so wie es derzeit auch bei EU-unabhängigen Grundgesetzänderungen der Fall ist. (...)
Frage von Felix S. • 20.05.2014
Antwort von Klaus Buchner ÖDP • 21.05.2014 (...) Sie können also von keinem Gericht oder Untersuchungsausschuss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Immunität gilt auch für alle Akten und für das Vermögen des ESM. Das heißt, niemand kann die Unterlagen prüfen, es sei denn, die Beschäftigten des ESM gewähren ihm freiwillig Akteneinsicht. (...)