Sobald der Entwurf im Kabinett beschlossen ist, können wir im Bundestag das Gesetzesvorhaben weiter behandeln und auf den Weg bringen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich gehe davon aus, dass sich der Bundestag im September/Oktober mit dem Gesetz befassen wird.
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen

Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird
Im Bereich der Wiedereinbürgerung sind aktuell keine Änderungen geplant. Allerdings profitieren ehemalige Deutsche ohnehin von erleichterten Einbürgerungsbedingungen, u.a. dadurch, dass ihr deutscher Schulabschluss den Nachweis von Sprachkenntnissen und den Integrationskurs ersetzt.