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Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von Martin Bachhuber
CSU
• 01.11.2022

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP), wenn sie im Jahr 2022 Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung erzielen.

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Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 22.10.2022

wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 22.10.2022

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind,

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Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 21.10.2022

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind

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