(...) Lebensjahr bei der Berechnung von Kündigungsfristen, wie sie § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsieht, insbesondere das Diskriminierungsverbot wegen des Alters entgegen steht. Diese Vorschrift im BGB ist aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anwendbar. (...)
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Antwort 15.12.2015 von Stephan Stracke CSU
Antwort ausstehend von Gernot Erler SPD
Antwort 17.12.2015 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Kienzle,
Antwort 17.12.2015 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Koslowski,
Antwort 17.12.2015 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Steinberg,
Antwort 02.12.2015 von Martin Güll SPD
(...) Ja, Sie haben uneingeschränkt recht. Es geht gar nicht, dass die Wirtschaft - und damit auch die Gesellschaft - auf das Know-how und das Potenzial der über 50-Jährigen verzichtet. Erfahrung, höhere Flexibilität - vor allem, wenn die Kinder dann größer sind - und die hohe Motivation sind die Faktoren, die unbedingt dafür sprechen, die "Älteren" unserer Arbeitsgesellschaft zu behalten bzw. (...)