Antwort 01.09.2023 von Ulrike Bahr SPD
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Der aktuelle Tarifabschluss 2023/2024 von Bund und Kommunen vom 24. April 2023 muss per Gesetz noch übertragen werden.
bisher haben lediglich Bundesbeamte die Prämie bekommen, da das diesjährige Tarifergebnis des TVöD des Bundes bereits auf sie übertragen worden ist.