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Portrait von Carsten Müller
Antwort 02.09.2005 von Carsten Müller CDU

So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden.