
Wer von seiner Arbeit leben kann, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt und sich straffrei führt, kann deutscher Staatsangehöriger werden
Wer von seiner Arbeit leben kann, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt und sich straffrei führt, kann deutscher Staatsangehöriger werden
Der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz befindet sich derzeit noch in Ressortabstimmung.
An der Gebührenordnung sind aktuell keine Änderungen geplant
Bei der Rücknahme des Antrags können zwischen 25€ und 255€ Gebühren erhoben werden.
Diese Verschärfungen werden zwischen den regierenden Parteien noch verhandelt. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen zur aktuellen Rechtslage verabschiedet werden.
Eine Identitätsklärung wird auch nach der Reform weiterhin notwendig sein. Diese erfolgt im Normalfall über einen gültigen Reisepass des Herkunftslandes.