Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
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Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen
Unter dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen auch die Achtung der Menschenrechte und Prinzipien wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die weltanschauliche Neutralität des Staates und Religionsfreiheit, die Achtung der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel und Jüd:innen, Meinungs- und Pressefreiheit.
Unser Leitgedanke in der Migrationspolitik ist klar: Wir brauchen mehr Einwanderung in den Arbeitsmarkt und weniger in die sozialen Sicherungssysteme.
Länder wie Hamburg und Berlin machen es vor und haben ihre Einwanderungsbehörden zentralisiert, bzw. arbeiten derzeit an der Umsetzung. So können Anträge schneller und effizienter bearbeitet werden.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.