Antwort 19.11.2025 von Jan Dieren SPD
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
Für mich gilt: Wenn es belastbare Hinweise auf Zähl- oder Verfahrensfehler gibt, müssen sie rechtsstaatlich aufgeklärt werden – aber eben über die dafür vorgesehenen Verfahren und nicht durch politische Zurufe. Genau dafür haben wir Wahlprüfung und gerichtliche Kontrolle.

Bei Zweifel an Korrektheit der Auszählung unterstützt die AfD die Forderung nach Neuauszählung