Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Jan Dieren
Antwort 19.11.2025 von Jan Dieren SPD

Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss

Portraitbild von Gerhard Trabert
Antwort ausstehend von Gerhard Trabert parteilos
Portrait von Joachim Ebmeyer
Antwort 30.03.2026 von Joachim Ebmeyer CDU

Für mich gilt: Wenn es belastbare Hinweise auf Zähl- oder Verfahrensfehler gibt, müssen sie rechtsstaatlich aufgeklärt werden – aber eben über die dafür vorgesehenen Verfahren und nicht durch politische Zurufe. Genau dafür haben wir Wahlprüfung und gerichtliche Kontrolle.

Portrait von Sebastian Maack
Antwort 09.10.2025 von Sebastian Maack AfD

Bei Zweifel an Korrektheit der Auszählung unterstützt die AfD die Forderung nach Neuauszählung