Antwort 09.02.2010 von Wolfgang Schäuble CDU
(...) das Bundesministerium der Finanzen hat die mit dem Ankauf der Daten-CD verbundenen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen eingehend geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar. (...)
