Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jörg T. • 01.09.2009
Antwort von Peter Meiwald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 01.09.2009 (...) Unser Umweltminister zeigt unter dem verschärften öffentlichen Druck auf die Atomkraft (Trecker-Treck, Asse-Untersuchungsausschuss, Krümmel-Desaster,...) Nerven und ließ in dem besagten Radiointerview seine wahre Haltung gegenüber den Menschen in Niedersachsen und ihrer Umwelt, für deren Erhalt er eigentlich sein Ministeramt hat, durchblicken. (...)
Frage von Hermann R. • 01.09.2009
Antwort von Katharina Scheinert Willi-Weise-Projekt • 03.09.2009 (...) Dazu zählen z.B. die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens bzw. Mindestlohnes, mehr Mitsprache der Bürger bei wichtigen Entscheidungen durch Volksentscheide (auf kommunaler- und Landesebene), eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie eine wesentliche Verbesserung von Bildung und medizinischer Betreuung einschließlich der Förderung von Sport und Kultur. (...)
Frage von Simeon M. • 01.09.2009
Antwort von Jörg Rupp Die Linke • 21.09.2009 Hallo Herr Max,
leider habe ich doch keine Mailadresse von Ihnen in der Frage mit drin. Schicken Sie mir bitte eine kurze Mail mit Ihrer Anschrift.
Danke
Jörg Rupp
Frage von Günter S. • 01.09.2009
Antwort von Günter Krings CDU • 10.09.2009 (...) Auch eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet ist mangels gegenteiliger Bestimmungen der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich. So hat letztes Jahr der Rat der Stadt Hagen seine Ratssitzungen im Internet übertragen. (...)
Frage von Günter S. • 01.09.2009
Antwort von Hildegard Wester SPD • 22.09.2009 (...) Das einschlägige Gesetz für den Rat wäre das Kommunalverfassungsrecht. In der Gemeindeordnung (GO) NRW ist bezüglich der Öffentlichkeit von Ratssitzungen nichts geregelt. Es gibt also weder ein Verbot noch ein Gebot. (...)
Frage von Marina S. • 01.09.2009
Antwort von Kajo Wasserhövel SPD • 10.09.2009 (...) Jetzt gibt es in mehreren Fraktionen und Parteien Überlegungen, die maximale Zahl der Senatsmitglieder um ein oder zwei zu erhöhen. Berlin könnte (muss aber nicht!) bis zu 10 oder 11 Regierungsmitglieder haben (zum Vergleich: Hamburg hat in der Verfassung zum Beispiel eine Höchstzahl von 12 festgeschrieben). (...)