Antwort 14.08.2023 von Matthias Mieves SPD
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.
Viele Punkte aus „X-ROAD FÜR DEUTSCHLAND - Lehren aus der estnischen Verwaltungsdigitalisierung“ finden Sie innerhalb der Digitalstrategie.