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Ein Gesetzgebungsverfahren besteht aber immer auch aus Kompromissen, und ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass sich in den Verhandlungen oft nicht alle Maximalforderungen einer Fraktion durchsetzen lassen.
Zur Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gehört auch das Verbot und die Einschränkung bestimmter Praktiken und Haltungsformen.
Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – grundsätzlich verboten wird.