Wieso kommt die Novelle des TierSchG nicht mehr zur Abstimmung?
Sehr geehrte Frau Künast,
die Novelle ist ein entscheidender Schritt, um den Tierschutz in unserer Gesellschaft weiter zu stärken. Die aktuellen Regelungen reichen nicht aus, um dem Wohl der Tiere gerecht zu werden, und es gibt dringenden Handlungsbedarf, um die Standards zu erhöhen. Ich bitte Sie daher, sich dafür einzusetzen, dass diese Novelle so schnell wie möglich in den parlamentarischen Prozess aufgenommen wird.
Tierärztin
Dr. Stefanie E.
Weitere Fragen an Renate Künast

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Es ist nun so, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über keine eigene Mehrheit im Parlament verfügen. Daher können Vorhaben nur mit Stimmen aus anderen Fraktionen verabschiedet werden. Dafür werben wir. Für uns ist aber auch klar: Mehrheiten darf es nicht mit den Stimmen der AfD geben. Das zu garantieren, fordern wir von allen demokratischen Fraktionen.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.