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Portrait von Filiz Polat
Antwort 07.07.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gemäß § 55 Abs. 3 AsylG werden die Zeiten des erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens bei Asylberechtigten, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz im Einbürgerungsverfahren angerechnet.

Hakan Demir
Antwort 11.10.2023 von Hakan Demir SPD

Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben

Portrait von Reem Alabali Radovan
Antwort 05.07.2024 von Reem Alabali Radovan SPD

Der Gesetzgeber hat die notwendigen Aufenthaltszeiten für eine Anspruchseinbürgerung mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes erheblich verkürzt. Das von Ihnen beschriebene Problem dürfte damit jedenfalls seltener als bisher auftreten.

Hakan Demir
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege

Hakan Demir
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.