(...) In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den Einsatz von sogenannten Upload-Filtern, welche urheberrechtlich geschützte Inhalte frühzeitig erkennen sollen. Unter Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie sind Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. (...)
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(...) Für den sogenannten Uploadfilter spricht, dass unsere Kinder welche in einer digitalen Welt aufwachsen und mit Socialmedia groß werden, vor rechtswidrigen Inhalten, wie beispielsweise Videos der Terrorgruppe Islamischer Staat geschützt werden und dadurch nicht mit solchen verstörenden Inhalten konfrontiert werden. (...)
(...) Wir als Europa-SPD sehen in den geplanten Upload-Filtern eine Gefahr für die Meinungs-, Kunst- und Informationsfreiheit und damit eine potenzielle Einschränkung der Grundrechte für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Verwendung von Algorithmen kann keinesfalls sichergestellt werden, dass Urheberrechtsverletzungen korrekt von einer legalen Verwendung von geschützten Werken unterschieden werden. (...)