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(...) Für Kapitalanleger mit einem Anlagevolumen bis 10.000 Euro bleibt bei Eintritt des Totalverlustes der Anlage die Verlustberücksichtigung mit anderen Termingeschäften und Stillhaltergeschäften aber in vollem Umfang möglich. Insofern teile ich Ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit nicht. (...)


Finanzprodukte werden heute weltweit gehandelt und die verschiedenen regionalen Finanzmärkte sind eng miteinander verflochten. Ein Nebeneinander verschiedener nationaler Regelungen begünstigt jedoch die Entstehung von Steuerschlupflöchern sowie ungewollte Ausweichreaktionen und behindert die grenzüberschreitende Integration der Kapitalmärkte („Kapitalmarktunion“).

(...) Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Neuregelung der Verlustverrechnung vorgenommen. Diese erfolgte als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. (...)

(...) Die von Ihnen angesprochene Berücksichtigung von Verlusten bei Privatanlegern war auch Thema bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 in nationales Recht mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“. Der betreffende § 20 Abs. (...)