Antwort 22.05.2025 von Hendrik Hering SPD
Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025, zwei Initiativen zum Gewaltschutz verabschiedet.
Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025, zwei Initiativen zum Gewaltschutz verabschiedet.
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
Dies hatte allein terminliche Gründe und ist mit keiner Wertung über das Abstimmungsthema verbunden.
Leider kann man sich nicht zweiteilen, obwohl man es eigentlich müsste.
