Antwort 18.12.2025 von Martina Feldmayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ihre Bedenken hinsichtlich der Umweltbelastung durch Blei teilen wir
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Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG
Schwimmen zu können ist eine grundlegende Fähigkeit für die Sicherheit jedes Einzelnen und für gesellschaftliche Teilhabe
Angeln mit Bleigewichten ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.In Dänemark sieht man, dass die Zahl der Angler nicht zurückgeht, wenn sie auf alternative Materialien umsteigen müssen.
Die EU Kommission hat einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt hat, der ein Bleiverbot für Angler und Anglerinnen vorsieht. Das begrüße ich sehr!