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Ein Verbot von Religionen würde nicht nur gegen unser Grundgesetz - die Verfassung / Charta der EU und das allgemeine Menschenrecht verstoßen, sondern auch gegen die Grundprinzipien der Menschlichkeit und Toleranz, die wir so entschieden fördern und schützen möchten.
Aus Rücksicht auf unsere Traditionen ist das Tanzverbot am Karfreitag beizubehalten. Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, dem ist Rechnung zu tragen.
Diese Feiertage sollen Raum für Erholung, Besinnung auf die gesellschaftlichen Wurzeln und die innere Einkehr bieten. An vielen Stellen erleben wir aber bereits eine Liberalisierung alter Regeln und Gebräuche.
Schüler dürfen weder religiös noch politisch noch ähnlich beeinflusst werden.
Die im Grundgesetz angestrebte Trennung von Staat und Kirche kann aus GRÜNER Perspektive nur durch eine Ablösung voll erreicht werden, da auf diese Art sowohl die Neutralität des Staates in Religionsangelegenheiten gewahrt werden kann, als auch der Einflussnahme auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgebeugt wird.