Frage von Tanja L. • 09.09.2024

Antwort von Johann Saathoff SPD • 12.09.2024
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden die verschiedenen Beträge nochmal überprüft und ggf. angepasst.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden die verschiedenen Beträge nochmal überprüft und ggf. angepasst.
Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung.
vielen Dank für Ihre wichtige Frage zur Rolle und Wahrnehmung der Betreuungskräfte für Seniorinnen und Senioren in Bayern. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass dieser Beruf eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft spielt und mehr Aufmerksamkeit verdient.
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.
Um Ihre Anfrage einordnen zu können, hole ich etwas aus.