(...) Und da finden auch die Ausbildungsvoraussetzungen ihre Berücksichtigung. Der gesetzliche Mindestlohn ist ja nur dafür da, eine absolute Untergrenze für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu definieren, die nicht vom Tarifrecht umfasst sind. Das Problem gerade hier bei uns im Osten ist: Viel zu viele Betriebe zahlen nicht nach Tarif (vgl. (...)
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