Frage von Michael U. • 27.06.2024

Antwort ausstehend von Markus Schreiber SPD
Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung
Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte