
Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung
Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Jeder kann die Kommission über mutm. rechtswidrige Beihilfen informieren. Für die FDP ist die Beteiligung von MSC an der gesamten Holding nicht nachvollziehbar.
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte