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Derzeit gibt es (noch) keine ausreichende Evidenz zur Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen. Die Linke setzt sich für die Finanzierung med. Studien ein.
Ihr Unverständnis über die derzeitige Situation kann ich nachvollziehen. Daher haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich."
Wie Sie bereits erwähnten, enthält der Koalitionsvertrag ein Vorhaben zur Einführung eines Berufsgesetzes für die Osteopathie. Dies ist weiterhin der aktuelle Stand.
Derzeit laufen bereits Gespräche mit den verantwortlichen Verbänden, um gemeinsam die Eckpunkte abzustecken. Da bei der Osteopathie ein Evidenznachweis derzeit noch nicht offiziell nachgewiesen wurde, werden wir auch diesen Gesichtspunkt mitberücksichtigen müssen.
Mir ist bewusst, dass die derzeitige Rechtslage Unklarheiten mit sich bringt.
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.