Antwort 25.08.2023 von Heidi Reichinnek Die Linke
Da es sich dabei schon lange nicht mehr um Einzelfälle handelt, halte ich eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei für angebracht.
Da es sich dabei schon lange nicht mehr um Einzelfälle handelt, halte ich eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei für angebracht.
Für uns ist klar, dass die AfD als reale Gefahr für unsere Demokratie, als reale Gefahr für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und als reale Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Europa politisch und gesellschaftlich sowie mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen ist.
Nein
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.