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Die Strafverfolgung von z.B. sexuellen Übergriffen auf minderjährige Kinder ist auch für mich von überragender Bedeutung, aber ich sehe hier gezielte Maßnahmen im Vordergrund und nicht das anlasslose lesen von privater Korrespondenz.
In der von Ihnen angesprochenen Form bin ich gegen eine anlasslose Chatkontrolle.
Dass aktuell versucht wird, die zurecht ausgelaufene Ausnahme von der ePrivacy-Verordnung ("freiwillige Chatkontrolle") in einer zweiten Lesung im EP wiederzubeleben, obwohl es in der ersten Lesung keine Mehrheit dafür gab, ist ein formal ungewöhnlicher Vorgang und inhaltlich deutlich abzulehnen.