
Da es sich nicht um Streumunition handelt, umgeht die Bundesregierung auch kein Verbot.
Da es sich nicht um Streumunition handelt, umgeht die Bundesregierung auch kein Verbot.
Die Erfahrungen nach dem Abzug der alliierten Streitkräfte aus Afghanistan und das aktuelle Agieren der russischen Föderation in der Region haben deutlich gemacht, dass trotz der schwierigen Lage im Land die weitere Präsenz der Bundeswehr absolut sinnvoll ist.
Seit Aufnahme der Impfung gegen Covid-19 am 24. November 2021 in das Basisimpfschema der Bundeswehr wurden – Stand Mai 2023 – genau 70 Angehörige der Bundeswehr aufgrund einer verweigerten Covid-Impfung aus dem Dienst entlassen.
ir können sie bestmöglich unterstützen, indem wir ihnen die Ausrüstung zur Verfügung stellen, die sie brauchen, um Ihren schwierigen und mitunter lebensgefährlichen Beruf möglichst sicher auszuüben