(...) das Jugendhilferecht gemäß SGB VIII und auch die Sozialgesetzgebung gemäß SGB XII sind unter der Führung der CDU in den vergangen Jahren reformiert und dabei insbesondere die individuelle Anspruchberechtigung gestärkt worden. Dass die SPD-Staatssekretäre (A-Länder) ihren damit verbunden Pflichten in den Ländern nur ungern nachkommen (wollen), war uns so bisher nicht bekannt. (...)
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(...) Den individuellen Rechtsanspruch auf Erziehung in eine Gewährleistungsverpflichtung umzuwandeln bedeutet, das Rad Richtung Fürsorgeerziehung zurückzudrehen. Es geht dann nicht mehr um einen Anspruch, sondern um eine verstärkte staatliche Überwachung und Regulierung und es geht um Kostenreduktion auf dem Rücken der Schwachen. (...)
(...) Ich habe zu lange selbst in der Jugendhilfe und angrenzenden Bereichen gearbeitet, als dass ich nicht wüsste, dass auch im gegenwärtigen System viel im Argen liegt, es deutliche Verbesserungen im System geben muss. (...)
(...) Sie bezogen sich auf das SGB XII. Das regelt Unterhaltsansprüche von Kindern in Bedarfgemeinschaften, die nicht nach SGB II Grundsicherungsansprüche geltend machen können. Es sind einklagbare Rechtsansprüche. (...)
(...) Die Initiative aus Hamburg ist für mich ein Armutszeugnis der deutschen Sozialpolitik, denn gerade in Zeiten knapper Kassen dürfen die Schwächsten unserer Gesellschaft nicht zur Disposition gestellt werden. Solches Handeln ist unsozial und führt langfristig sowieso nur zu größeren Kosten, wenn die Fehler, Versäumnisse und Vernachlässigungen der Vergangenheit nachträglich wieder ausgebügelt werden müssen. (...)
(...) ich bedanke mich für Ihre Frage, die Sie als Interessenvertreter natürlich besonders befasst. Allerdings vermag ich nicht zu erkennen, dass der „individuelle Rechtsanspruch der Hilfesuchenden“ abgeschafft werden soll, wenngleich ich diese politische Wertung von interessierte Seite bereits kenne. Damit sprechen Sie offenbar § 27 Abs. (...)