Sehr geehrte Frau Ehlers,
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(...) Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Das bisher lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. (...)
(...) Natürlich habe ich nicht die Absicht, die aufgezählten Rechte der Arbeitnehmer in Frage zu stellen. Ich glaube, dass man beim Thema Pflege im Einvernehmen besser eine Lösung hinbekommt, als mit einem Rechtsanspruch - vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir haben mit dem Gesetz jetzt die Rahmenbedingungen geschaffen, dass dies möglichst einfach geht. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne im Folgenden kurz beantworte. Vorab möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass für mich und die CDU/CSU bei den Überlegungen zur Regelung des Sorgerechts immer das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Dem Kindeswohl würde es sicherlich am meisten dienen, wenn Vater und Mutter einen Weg finden, das Sorgerecht gemeinsamen auszuüben. (...)
(...) Durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Frage des gemeinsamen Sorgerechts neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung hat das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam zu übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. (...)