Zu Ihrer Frage zur Beantragung: je nach Bundesland / Stadt / Landkreis, dauert die Bearbeitung der Fälle mehrere Monate, teils sogar Jahre. Es spricht also nichts dagegen, bereits jetzt den Antrag zu stellen bzw. falls notwendig ein Erstberatungsgespräch bei Ihrer Behörde vor Ort wahrzunehmen.
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Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
In Bezug auf die Anrechnung von Duldungszeiten wurden im Rahmen der Reform keine Änderungen vorgenommen. Für zukünftige Fälle wird die Anrechnung dadurch verbessert, dass die Ausbildungsduldung als Aufenthaltstitel ausgestaltet wird.
Antwort ausstehend von Ulrich Siegmund AfD
Antwort 19.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden
Antwort 31.01.2024 von Sebastian Hartmann SPD
Eine Anerkennung von Studienjahren variiert zwischen den Bundesländern. Ein Großteil berücksichtigt diese bereits bei einer Einbürgerung.