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Frage von Kai T. • 20.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.09.2023 Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Frage von Ali O. • 15.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.09.2023 Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Frage von Nazir N. • 15.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.09.2023 Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.
Frage von Berkan Ö. • 14.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.09.2023 Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
Frage von Inan M. • 14.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.09.2023 Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
Frage von Arberesha L. • 14.09.2023
Antwort von Dietmar Bartsch Die Linke • 19.09.2023 Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.