Frage von Richard P. • 24.08.2023

Antwort ausstehend von Dennis Hohloch AfD
bitte lassen Sie mir Ihre eMail-Adresse auf steffen.kotre@bundestag.de zukommen, damit ich Ihnen antworten kann, diese Plattform zensiert.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.
Der Entwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren gehen. Unsere Kritik und Änderungsvorschläge werden wir dabei deutlich machen. In der Form werden wir dem Entwurf keinesfalls zustimmen.