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Marco Buschmann
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Frage von Jasmin L. •

Wieso wurde die Möglichkeit nur den Vornamen zu ändern im Regierungsentwurf des SBGG abgeschaft?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Der Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sah noch die Möglichkeit vor nur den Vornamen aber nicht den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Dies entspricht den Möglichkeiten des bisherigen TSG. Diese Regelung wird auch von manchen trans, inter und nicht-binären Menschen genutzt, obwohl die unterschiedlichen Vorrausetzungen für die Namens- und Personenstandsänderung durch das Bundesverfassungsgericht abgeschaft wurden, da manche von ihnen dies so präferieren.

Wieso ist diese Möglichkeit im neuen Regierungsentwurf nicht mehr vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.

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Sehr geehrte Frau L.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) nicht möglich sein. Hierfür wird auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes keine Notwendigkeit bestehen. Zwar sah das bisherige Transsexuellengesetz  (TSG) eine entsprechende Möglichkeit vor; dies ist jedoch einzig dem Umstand geschuldet, dass das TSG die Änderung des Geschlechtseintrags an sehr viel schwerere Voraussetzungen knüpft, als sie das SBGG vorsieht. Künftig sind bei der Änderung des Geschlechtseintrags neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit einer (isolierten) Änderung der Vornamen nach den §§ 3 und 11 des Namensänderungsgesetzes, sofern ein wichtiger Grund die Namensänderung ausnahmsweise rechtfertigt. Dies wird im SBGG ausdrücklich klargestellt. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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