Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Karl Bär
Antwort 05.02.2025 von Karl Bär BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit der Einführung des Bürgergeld haben wir es ermöglicht, dass auf genau diese Situationen mehr Rücksicht genommen wird. Ab jetzt ist nicht das erste Ziel, Menschen zu egal welcher Arbeit zu zwingen. Wir möchten, dass sie die passende Weiterbildung finden, um eine Arbeit zu finden, die ihnen Spaß macht und in der sie auch lange bleiben können.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Sicherung des Existenzminiums, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann.

Portrait von Christian Haase
Antwort 27.01.2025 von Christian Haase CDU

Das Sanktionsmoratorium verringerte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um 4 Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um 5,7 Prozent im ersten Jahr.

Portrait von Daniela Ludwig
Antwort 10.12.2024 von Daniela Ludwig CSU

Es ist wichtig zu wissen, dass Bürgergeldempfänger oft in schwierigen Lebenssituationen sind. Viele bemühen sich um Arbeit, können aber aufgrund von Umständen wie Krankheit, unzureichender Qualifikation oder familiärer Verpflichtungen nicht sofort eine Anstellung finden.

Portrait von Stephan Brandner
Antwort 22.12.2024 von Stephan Brandner AfD

Die AfD wird das Bürgergeld abschaffen und für diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeiten können ein gutes Auskommen ermöglichen. Für uns gilt: wer nicht arbeiten kann, muss vom Sozialstaat unterstützt werden. Wer nicht arbeiten will, bedarf keiner Hilfe.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Das Bürgergeld sichert dieses Existenzminimum, soweit es nicht aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann und andere, vorrangige Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind.