Mit der Einführung des Bürgergeld haben wir es ermöglicht, dass auf genau diese Situationen mehr Rücksicht genommen wird. Ab jetzt ist nicht das erste Ziel, Menschen zu egal welcher Arbeit zu zwingen. Wir möchten, dass sie die passende Weiterbildung finden, um eine Arbeit zu finden, die ihnen Spaß macht und in der sie auch lange bleiben können.
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Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Sicherung des Existenzminiums, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann.
Das Sanktionsmoratorium verringerte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um 4 Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um 5,7 Prozent im ersten Jahr.
Es ist wichtig zu wissen, dass Bürgergeldempfänger oft in schwierigen Lebenssituationen sind. Viele bemühen sich um Arbeit, können aber aufgrund von Umständen wie Krankheit, unzureichender Qualifikation oder familiärer Verpflichtungen nicht sofort eine Anstellung finden.
Die AfD wird das Bürgergeld abschaffen und für diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeiten können ein gutes Auskommen ermöglichen. Für uns gilt: wer nicht arbeiten kann, muss vom Sozialstaat unterstützt werden. Wer nicht arbeiten will, bedarf keiner Hilfe.
Das Bürgergeld sichert dieses Existenzminimum, soweit es nicht aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann und andere, vorrangige Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind.