Antwort 31.10.2024 von Martin Gassner-Herz FDP
Die Krankenhausdichte erfordert Reformen. Mit dem KHVVG verbessern wir Qualität und Effizienz, unterstützen mit 50 Mrd. Euro und sichern Tarifrefinanzierungen.
Die Krankenhausdichte erfordert Reformen. Mit dem KHVVG verbessern wir Qualität und Effizienz, unterstützen mit 50 Mrd. Euro und sichern Tarifrefinanzierungen.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.

Liebe Frau Bräse,
Wir haben als FDP Thüringen bereits bundesweit Einmaliges geschafft