Antwort 05.02.2025 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie Sie in Ihrer Anfrage erwähnen, liegt die konkrete Auslegung des Rechts bei der Judikative, also bei den Gerichten.
Wie Sie in Ihrer Anfrage erwähnen, liegt die konkrete Auslegung des Rechts bei der Judikative, also bei den Gerichten.
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten