
Nach dem völkerstrafrechtlichen Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrechen auch dann hier in Deutschland verfolgt werden, wenn es keinen Bezug zu Deutschland gibt – wenn also weder Täter noch Opfer Deutsche sind und auch der Tatort im Ausland liegt.
Nach dem völkerstrafrechtlichen Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrechen auch dann hier in Deutschland verfolgt werden, wenn es keinen Bezug zu Deutschland gibt – wenn also weder Täter noch Opfer Deutsche sind und auch der Tatort im Ausland liegt.
Ich bin sehr froh darüber, dass der Generalbundesanwalt gegen Putin wegen seiner Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt.
Leider ist der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe das falsche Organ, um das Putin-Regime bei der Generalbundesanwaltschaft anzuzeigen.
Wie bereits aus den Medien bekannt, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Einschlägig ist hier das völkerrechtliche Strafrecht, welches der deutschen Justiz ermöglicht, Kriegsverbrechen auch in Deutschland zur Anzeige zu bringen, wenngleich es keinen direkten Bezug zu Deutschland gibt.
Ob ein Ermittlungsverfahren in den von Ihnen genannten Fällen aufgenommen wird, kann deshalb nicht das Parlament beschließen. In der Sache halte ich es aber für richtig (...)
Wir unterstützen ausdrücklich die umfassenden und harten Sanktionen gegen Russland, die Maßnahmen zur Unterstützung des ukrainischen Selbstverteidigungsrechts und setzten uns für rasche und umfangreiche humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine ein.