Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.12.2022 von Mario Czaja CDU
Für uns war es wichtig, dass das Prinzip "Fördern und Fordern" erhalten bleibt. Zudem muss sich Lebensarbeitsleistung auch weiter auszahlen.
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP

Antwort 07.11.2022 von Josip Juratovic SPD
Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen. Wie sich die Union geführten Bundesländer dazu positioniert, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Antwort 25.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.