
Grundsätzlich ist allerdings so eine Maßnahme nicht nötig, da wir bereits mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz dafür sorgen, dass Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können.
Grundsätzlich ist allerdings so eine Maßnahme nicht nötig, da wir bereits mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz dafür sorgen, dass Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können.
Innerhalb der Gesetzesreform werden auch die Anwendungshinweise entsprechend aktualisiert und ergänzt.
Es geht nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag und wird wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft treten.
Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, ist herzlich eingeladen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, bevor Sie eingebürgert werden, so gelten die neuen Regelungen entsprechend für Sie.
Wichtig ist nur, dass Sie die Staatsbürgerschaft nur annehmen können, wenn die Staatsangehörigkeitsreform bereits in Kraft ist - das ist zu April 2024 geplant.