Frage von Marie S. • 10.06.2024
Antwort von Stephan Brandner AfD • 12.06.2024
Konkrete Maßnahmen im Sinne Ihrer Fragestellung sind mir allerdings bislang nicht bekannt.
Konkrete Maßnahmen im Sinne Ihrer Fragestellung sind mir allerdings bislang nicht bekannt.
Zurückliegenden Beantwortungen durch mich können Sie entnehmen, dass die Auszahlung in drei Tranchen erfolgt. Die erste davon bereits in diesem Juni, jedenfalls für Landesbeamte.
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rente und Hinzuverdienstgrenze.