Antwort 07.10.2024 von Axel Knoerig CDU
bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge muss ein Betriebsrentner seit 2004 sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge muss ein Betriebsrentner seit 2004 sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
Ich halte es für richtig, dass es auch während lange andauernder Erkrankungen einen Urlaubsanspruch gibt.