Frage von Leander v. • 30.09.2024

Antwort ausstehend von Kevin Kühnert SPD
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und muss ein Verfahren eingeleitet werden. Letztlich wird vom Bundesverfassungsgericht über ein Verbot geurteilt, das hohe Hürden vorsieht.
Ich habe mich entschieden, den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu unterstützen.
Ein Verbotsverfahren muss aufgrund der hohen Anforderungen gut abgewogen werden. Einen gescheiterten Antrag können wir uns in dieser Situation nicht leisten.