Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben einer Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent, auf dann 18,36 Euro im Monat, zugestimmt. Sofern die Landtage dieser Anhebung um 10,32 € pro Jahr zustimmen, kann die Anhebung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie Sie sehen, hat die Bundespolitik auf dieses Verfahren keinerlei Einfluss.
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(...) Ich habe für diese Erhöhung gestimmt, weil ich ein gutes öffentliches Medienangebot grade jetzt für unbedingt notwendig erachte.. (...)
GEZ nicht erhöhen!
(...) Die Steigerung von 86 Cent reicht gerade einmal aus, damit es nicht zu einer Verschlechterung des Programms oder bei den Beschäftigten kommt. (...)
(...) Die Legitimation für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bilden § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in dem beschrieben wird, dass der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient und § 40 RStV, der die Finanzierung besonderer Aufgaben beschreibt. Die Kündigung des RBStV würde also nichts am Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Finanzausstattung ändern, da diese im RStV verankert ist. (...)