Antwort 25.11.2024 von Christoph Schmid SPD
da das Artikelgesetz keine Begriffe wie „Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrdienstverweigerer“ enthält, wird das von Ihnen angefragte Thema in Bezug auf Sanktionen dort nicht behandelt
da das Artikelgesetz keine Begriffe wie „Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrdienstverweigerer“ enthält, wird das von Ihnen angefragte Thema in Bezug auf Sanktionen dort nicht behandelt
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet.
Ich halte es für notwendig und sinnvoll, dass im Zuge einer reformierten Wehrpflicht sowohl Männer als auch Frauen zum Dienst in der Bundeswehr eingezogen werden.
Deutschland soll nach unserer Ansicht, ähnlich wie in Skandinavien, zunächst alle mustern und dann diejenigen heranziehen, die wehrdiensttauglich sind und ihre Bereitschaft signalisieren.
Wenn ihr Sohn auch türkischer Staatsangehöriger ist, gilt für ihn auch die Wehrpflicht in der Türkei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.