Damit die gesetzliche Rente als erste Säule der Altersvorsorge trägt, haben wir in den vergangenen Jahren verschiedene Reformen vollzogen bspw. bei der Mütterrente oder mit Einführung der Lebensleistungsrente.
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Für diese gilt seitdem die Auszahlung der Rente am Ende des Monats. Durch diese Verschiebung konnte sich die gesetzliche Rentenversicherung eine Kostenentlastung verschaffen.
Die Umstellung auf die Rentenzahlung am Monatsende ab 2003 funktioniert im Prinzip wie ein Kredit und sollte den Bundeshaushalt bzw. die Sozialkassen entlasten.
Weil Rentner*innen tatsächlich bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt werden, müssen wir sie bei weiteren Entlastungen, die dringend geboten sind, gezielt unterstützen. Deshalb streitet die grüne Bundestagsfraktion für ein dauerhaftes Energiegeld pro Kopf.
CDU und CSU hatten sich bereits vor der Corona-Pandemie für eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner stark gemacht. Dieses Vorhaben ist damals aber am Widerstand der SPD gescheitert.