Ob ein Streik nur Partikularinteressen dient, ist schwer zu sagen. Bzgl. Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollte man spezielle Streikregeln diskutieren.
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Ich verstehe Ihre Sorge, denke aber nicht, dass es durch das geltende Streikrecht in Deutschland zu einer Gefährdung des Gemeinwohls kommen kann. In kritischen Bereichen, besonders in der Daseinsvorsorge, ist es im Hinblick auf das Gemeinwohl notwendig, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten.
Eine Einschränkung des Streikrechts, wie sie jetzt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU/CSU fordert, kommt für uns Grüne nicht in Frage.
Die AfD appelliert an die Vernunft der Verhandlungsparteien
Das Streikrecht ist ein hohes Gut in unserem Land, das unter besonderem rechtlichen Schutz steht. Es muss jedoch maßvoll und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden. Das scheint bei der GDL und insbesondere Herrn Weselsky immer weniger der Fall zu sein.
Mit Blick auf die Beamten bin ich der Auffassung, dass wir diesen Status künftig auf den absoluten Kernbereich der Staatsaufgaben wie Polizei, Justiz oder auch die Bundeswehr beschränken sollten.