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Die Verträge und ebenfalls die festen und variablen Gehaltsbestandteile wurden nunmehr auf Initiative des neuen Aufsichtsrates neu gefasst, dabei wurde der Vergütungstopf für den gesamten Vorstand um rund ein Viertel abgesenkt
Minister Dr. Wissing spricht zurecht von einer herausfordernden Zeit, denn die mehrmonatige Sperrung von Hochleistungskorridoren zum Zwecke Sanierung von Grund auf, bedeutet – wie jede Baustelle - Einschränkungen und Unannehmlichkeiten. Damit sich die Auswirkungen der Sperrungen möglichst in Grenzen halten, haben wir dafür gesorgt, dass mögliche Umleitungsstrecken frühzeitig ertüchtigt werden.
Ein Streik ist ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel einer Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzung
Alle Triebfahrzeuge aller Verkehrsunternehmen müssen bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen, die in den nationalen und europäischen Vorschriften festgelegt sind, also z. B. Zulassung, Instandhaltung, Prüfung und regelmäßige Kontrolle.
Das Bonussystem hat also viel Welle ausgelöst, zu Recht: es ist veraltet und kaum mehr vermittelbar