Meine Wortwahl war falsch und dafür habe ich mich entschuldigt. Eine Klarstellung finden Sie auf meinem Twitter-Account @saskialearaquel.
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ich kann Ihnen zu Ihrer Frage beispielsweise die Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung empfehlen, unter anderem das Heft "Verschwörungstheorien" aus dem Heft "Aus Politik und Zeitgeschichte" (APuZ), Ausgabe 35-36/2021, hier der Link:
Die Worte "Zusammenrücken" und "Unterhaken“ versendet Olaf Scholz in seiner Neujahrsansprache im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe und der Corona-Krise im vergangenen Jahr.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.