Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.
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Antwort 05.07.2022 von Melis Sekmen CDU
Antwort 20.01.2022 von Konstantin Kuhle FDP
Gegen das Ehegattensplitting wird sowohl aus der Politik als auch von Expertinnen und Experten der Einwand vorgebracht, dass dieses die Alleinverdienerehe begünstige. Dadurch bestünde das Risiko, dass insbesondere Frauen einen geringeren Anreiz haben, selbst erwerbstätig zu werden.
Antwort 15.12.2021 von Stephan Brandner AfD
Ich sehe das genauso
Antwort 03.06.2022 von Christian Lindner FDP
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU
Antwort 13.01.2022 von Marco Buschmann FDP
Bei einer möglichen Reform der gesetzlichen Grundlagen sollten wir daher keinen deutschen Sonderweg einschlagen.