Grundsätzlich bin ich kein besonderer Fan von Pyrotechnik, bin aber auch gegen allgemeine Verbote. Solange privat Pyrotechnik zu Silvester mit Verstand und Rücksichtnahme eingesetzt wird, ist dagegen nichts zu sagen.
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Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.
Allerdings ist es überhaupt nicht legitim, wenn Demonstrationen zweckentfremdet werden, weder für die Verbreitung von Antisemitismus noch von...
Mit dem Kneten heißer Luft muss jetzt Schluss sein. Ich erwarte von der Regierung konkretes Handeln!
Ich kann Ihnen versichern, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sich aller rechtstaatlicher Mittel bedienen, um extremistische Gruppierungen in Deutschland zu verfolgen. Hinweisen zu Straftaten wird konsequent nachgegangen.
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.