Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für die Entlastung der Verbraucher:innen haben wir im letzten Jahr die Strompreisbremse sowie die Gas-und Wärmepreisbremse für 2023 beschlossen.
Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.
Die Bundesregierung hat Veränderungen für die Energiepreisbremse auf den Weg gebracht. Verbraucher mit Nachtspeicher-Heizungen werden seit April 2023 ebenfalls entlastet.
Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden.
Sofern dem Energieversorgungsunternehmen keine Jahresverbrauchsprognose von September 2022 für die Entnahmestelle vorliegt, wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle zur Berechnung des Entlastungskontingents herangezogen.